Unsere AGBs
Die Vertragsgrundlage
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung der Spindler Services GmbH (nachfolgend Spindler Services) und sind Bestandteil aller Liefer-, Werk-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Spindler Services widerspricht ausdrücklich Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Geschäftsbedingungen, die von diesen AGB abweichen, diesen entgegenstehen oder sie ergänzen. Diese werden selbst bei Kenntnisnahme nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt ergänzend die separat ausgehändigte Widerrufsbelehrung.
§ 2 Angebot – Vertragsabschluss
- Spindler Services hält sich an abgegebene Angebote zwei Wochen gebunden. Ausgenommen sind Materialpreise und Rohstoffe (z. B. Naturprodukte und Pflanzen), die extremen Marktschwankungen unterliegen.
- Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die Leistung erwerben zu wollen. Spindler Services ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Beginn der Ausführung erklärt werden.
- Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Kunde umgehend informiert.
- Angebote sind bis zur Auftragserteilung freibleibend.
- Preise sind objekt- und mengengebunden. Bei Unterschreitung der kalkulierten Massen behalten wir uns eine Preiskorrektur vor.
- Für Angebote zur Schadensregulierung (z. B. Versicherungsfälle) berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 85,00 € zzgl. MwSt., die bei Beauftragung verrechnet wird.
- Planungen, Entwürfe und Zeichnungen bleiben Eigentum von Spindler Services. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei Nichtbeauftragung ist der Planungsaufwand mit 66,52 €/Std. inkl. MwSt. zu vergüten.
- Der Auftraggeber hat einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner für Anweisungen und Zusatzleistungen zu benennen.
§ 3 Leistungsfristen und Pflichten des Kunden
- Der Auftraggeber hat Spindler Services in technische Einrichtungen und mögliche Gefahrenquellen (z. B. Erdkabel) einzuweisen.
- Ausführungsfristen gelten als annähernd und unverbindlich, sofern nicht fest vereinbart.
- Höhere Gewalt (Wetterkatastrophen, Frost, Dürre, Streik, Pandemien) verlängert die Ausführungsfrist um die Dauer der Behinderung.
- Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln des Garten- und Landschaftsbaues.
- Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig.
- Das Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitern liegt allein bei Spindler Services. Verstöße des Kunden berechtigen zur Einstellung der Arbeiten.
- Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Genehmigungen, Pläne und Leitungsauskünfte (Gas, Wasser, Strom, TK) rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
- Anschlüsse für Wasser und Strom sowie Lagerplätze werden vom Auftraggeber unentgeltlich auf der Baustelle gestellt.
§ 4 Preise, Zahlung und Eigentum
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß (Einheitspreisvertrag).
- Spindler Services kann bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung/Anzahlung von 40 % der Brutto-Auftragssumme vor Beginn der Baumaßnahme verlangen.
- Weitere Abschlagszahlungen erfolgen wöchentlich nach Projektfortschritt bis zu 90 % des Netto-Auftragswertes.
- Bei Zahlungsverzug ruhen unsere Leistungsverpflichtungen und die Haftung.
- Mahngebühren: 1. Mahnung 5,00 €, 2./3. Mahnung je 10,00 €. Verzugszinsen betragen mindestens 10,75 % p. a.
- Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung Eigentum der Spindler Services GmbH (Eigentumsvorbehalt).
§ 5 Erdarbeiten und unterirdische Hindernisse
- Wir haften ausschließlich für die fachgerechte Ausführung. Unvermeidbare Schäden an Rasenflächen oder Belägen durch den Einsatz von Baumaschinen gelten nicht als Mangel und sind vom Auftraggeber hinzunehmen.
- Treten beim Aushub unvorhersehbare Hindernisse auf (z. B. Fels, alte Fundamente, vergrabener Bauschutt), werden die Mehrkosten für Mehraufwand und Entsorgung gesondert berechnet.
- Die Entsorgung von Aushub wird grundsätzlich separat nach Analyse des Materials abgerechnet.
§ 6 Abnahme
- Die Fertigstellung wird mit der Schlussrechnung angezeigt. Die Abnahme hat innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Erfolgt keine Abnahme, gilt die Leistung nach 10 Werktagen (bzw. nach 6 Tagen Nutzung) als abgenommen.
- Vorbehalte wegen bekannter Mängel müssen unverzüglich schriftlich gemeldet werden.
§ 7 Maße und Muster
- Alle Maße sind Circa-Maße innerhalb zulässiger Normen.
- Bei Naturprodukten sind Abweichungen in Farbe und Form sowie Ausblühungen bei Beton kein Reklamationsgrund.
§ 8 Gewährleistung und Anwuchs
- Es gelten die Fristen gemäß § 13 VOB/B (sofern dem Kunden ausgehändigt) oder die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
- Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen und Rasen wird nicht übernommen, es sei denn, es wurde ein gesonderter Pflegevertrag abgeschlossen. Nach der Pflanzung geht die Pflegepflicht (Wässern, Düngen, Mähen) sofort auf den Kunden über.
- Für vom Kunden gestellte Materialien wird keine Gewährleistung übernommen.
§ 9 Datenschutz und Fotos
- Personenbezogene Daten werden nach DSGVO behandelt.
- Der Auftraggeber gestattet Spindler Services, Fotos der Baustelle vor, während und nach den Arbeiten zu Dokumentations- und Werbezwecken anonymisiert zu verwenden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
- Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages gültig (Salvatorische Klausel).
- Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
- Die Spindler Services GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuletzt aktualisiert: 22. Februar 2026